Oppacher Narrenbund e.V.
Copyright (c) 2024 Oppacher Narrenbund e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und des Oppacher Narrenbund e.V.

für deren Veranstaltung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages,

der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.

2. Spielpläne und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Oppacher Narrenbund e.V. ersichtlich.

Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.

Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Oppacher Narrenbund e.V. keine Gewähr.

3. Eintrittspreise

Der Oppacher Narrenbund e.V. veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt.

Ermäßigungen werden nicht gewährt.

4. Kartenabgabe

Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen des Oppacher Narrenbund e.V. genannten Zeiten.

Der Oppacher Narrenbund e.V. behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken.

Erfolgt die Bezahlung vorbestellter Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben.

Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten.

Sie werden von dem Oppacher Narrenbund e.V. veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht.

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Erlaubnis des Oppacher Narrenbund e.V. zulässig.

Der Oppacher Narrenbund e.V. haftet nicht für Leistungen und Preise anderer

Kartenanbieter.

5. Kartenrückgabe

Der Oppacher Narrenbund e.V. ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten zurückzunehmen. Für nicht besuchte Vorstellungen,

für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen kommen.

Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellung zurückgegeben bzw. umgetauscht werden.

Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Bei Vorstellungsabbruch wird,

wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat,

das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarte bei der Kasse innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Kartenverlust

Verliert der Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm vom Oppacher Narrenbund e.V. eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht,

welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.

7. Einlass

Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet.

8. Garderobe

Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden.

Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden.

Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Oppacher Narrenbund e.V. behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben.

Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt.

Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden,

wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.

Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie

der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden.

Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

Für einzelne Vorstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen.

9. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Betreiber der Spielstätte, der sich zu dessen Ausübung seiner Erfüllungsgehilfen,

insbesondere des Abendpersonals bedient. Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in den Veranstaltungen des Oppacher Narrenbund e.V. ist nicht statthaft.

Der Oppacher Narrenbund e.V. ist für die ordnungsgemäße Durchführung der karnevalistischen Veranstaltung zuständig,

und unterstützt den Betreiber der Spielstätte bei der Durchsetzung des Hausrechtes.

Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn der Anlass zu der Annahme besteht,

dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen.

Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören,

andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben.

Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen

Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.

Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz,

kann der Oppacher Narrenbund e.V. den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte

bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.

Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

Das Rauchen ist in den Spielstätten des Oppacher Narrenbund e.V. nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.

10. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten des Oppacher Narrenbund e.V. erleidet, haftet der Oppacher Narrenbund e.V.,

ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

beleiben unberührt, soweit es um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

11. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,

so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

AGB
Oppacher Narrenbund e.V.
Copyright (c) 2024 Oppacher Narrenbund e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und des Oppacher Narrenbund e.V.

für deren Veranstaltung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages,

der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.

2. Spielpläne und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Oppacher Narrenbund e.V. ersichtlich.

Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.

Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Oppacher Narrenbund e.V. keine Gewähr.

3. Eintrittspreise

Der Oppacher Narrenbund e.V. veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt.

Ermäßigungen werden nicht gewährt.

4. Kartenabgabe

Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen des Oppacher Narrenbund e.V. genannten Zeiten.

Der Oppacher Narrenbund e.V. behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken.

Erfolgt die Bezahlung vorbestellter Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben.

Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten.

Sie werden von dem Oppacher Narrenbund e.V. veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht.

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur mit Erlaubnis des Oppacher Narrenbund e.V. zulässig.

Der Oppacher Narrenbund e.V. haftet nicht für Leistungen und Preise anderer

Kartenanbieter.

5. Kartenrückgabe

Der Oppacher Narrenbund e.V. ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten zurückzunehmen. Für nicht besuchte Vorstellungen,

für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen kommen.

Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten bis zum Beginn der Vorstellung zurückgegeben bzw. umgetauscht werden.

Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Bei Vorstellungsabbruch wird,

wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat,

das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarte bei der Kasse innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Kartenverlust

Verliert der Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm vom Oppacher Narrenbund e.V. eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht,

welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.

7. Einlass

Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet.

8. Garderobe

Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden.

Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden.

Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Oppacher Narrenbund e.V. behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben.

Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt.

Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden,

wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.

Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie

der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden.

Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

Für einzelne Vorstellungen können gesonderte Regelungen erfolgen.

9. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Betreiber der Spielstätte, der sich zu dessen Ausübung seiner Erfüllungsgehilfen,

insbesondere des Abendpersonals bedient. Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in den Veranstaltungen des Oppacher Narrenbund e.V. ist nicht statthaft.

Der Oppacher Narrenbund e.V. ist für die ordnungsgemäße Durchführung der karnevalistischen Veranstaltung zuständig,

und unterstützt den Betreiber der Spielstätte bei der Durchsetzung des Hausrechtes.

Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn der Anlass zu der Annahme besteht,

dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen.

Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören,

andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben.

Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen

Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.

Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz,

kann der Oppacher Narrenbund e.V. den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte

bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.

Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

Das Rauchen ist in den Spielstätten des Oppacher Narrenbund e.V. nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.

10. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten des Oppacher Narrenbund e.V. erleidet, haftet der Oppacher Narrenbund e.V.,

ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

beleiben unberührt, soweit es um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

11. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,

so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

AGB